FAQ: Unterschied zwischen den Versionen

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Hier sind paar gestellte Fragen von euch, die evtl. hilfreich sein könnten.
Diese Seite sammelt häufig gestellte Fragen. Wenn Sie noch weitere Fragen haben, schreiben Sie uns gern per E-Mail: schularchive@dipf.de
Gerne Antworten wir auf Eure Fragen unter der E-Mail: schularchive@dipf.de


'''Was bietet dieses Wiki?'''


Wie funktioniert das Wiki? ->
Hier sind (alle) Schularchive zusammengetragen um für Forscher*innen, Bibliothekar*innen, oder auch weiteren Interessenten, die Suche nach dem jeweiligen Archivgütern zu vereinfachen.


Im Prinzip wie jede andere Wikiseite. Diese sind für alle bearbeitbar, vorausgesetzt man errichtet sich einen kostenlosen Account. Und schon kann man sich mit beteiligen bei den Einträgen.
'''Wofür "sammeln" wir diese Daten?'''
Das Wiki richtet sich an Forscher*innen der Historischen Bildungsforschung, Archivar*innen und alle, die an historischen Quellen zu Schulen interessiert sind. Das Schularchive-Wiki vereinfacht die Recherche nach Quellen und macht damit auch die Forschung transparenter und effizienter.  


'''Was heißt das für Sie?'''


Muss ich alle Felder ausfüllen? ->
Einfach gesagt: da es so viele Archivgüter gibt, die über mehreren Jahrhunderten Schuljahre sich angesammelt haben steht diese Seite jedem zum überarbeiten von Informationen zur Verfügung. Keine Scheu, wir wollen eine frei zugängliche Datenbank für errichten.


Nein das ist nicht nötig da sich einige Sachen erst mit der Zeit füllen, dennoch wäre es nicht schlecht wenn man so viel wie möglich einträgt. Immerhin sind es nicht so viele Felder ;D
'''Wie funktioniert das Wiki? '''


Im Prinzip wie jede andere Wikiseite. Sie können alle Seiten bearbeiten, dafür benötigen Sie einen Account, für den Sie sich [https://schularchive.bbf.dipf.de/index.php/Spezial:Benutzerkonto_beantragen registrieren] können.


Wie lange können Seitennamen im Wiki sein? ->
'''Müssen Sie alle Felder ausfüllen?'''
 
Nein das ist nicht nötig, da sich einige Sachen erst mit der Zeit füllen, dennoch würden wir Sie gerne bitten wenn Sie so viel wie möglich eintragen. Immerhin sind es nicht so viele Felder ;D
 
'''Wie lange können Seitennamen im Wiki sein?'''


255 Zeichen darf der Seitenname maximal lang sein.
255 Zeichen darf der Seitenname maximal lang sein.




Ich habe Daten über Schularchive oder Archivalien, kann oder möchte diese nicht selbst hochladen. ->
'''Sie haben Daten über Schularchive oder Archivgüter, können oder möchten diese nicht selber hochladen.'''


Wir sind immer daran interessiert, größere Bestände in das Wiki aufzunehmen. Schreiben Sie uns gern eine E-Mail unter schularchive@dipf.de.
Wir sind immer daran interessiert, größere Bestände in das Wiki aufzunehmen. Schreiben Sie uns gern eine E-Mail unter schularchive@dipf.de.


'''Meine Änderungen werden nicht angezeigt'''


Was ist das Fellow-Programm Freies Wissen? ->
Es kann helfen, wenn Sie die Seite nochmal bearbeiten und eine kleinere Änderung (zum Beispiel zwei Leerzeichen


Mit dem Fellow-Programm fördert Wikimedia Deutschland Freies Wissen in der Wissenschaft, um den Austausch und die Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Gesellschaft zu verbessern. Für mehr Infos gerne mal auf der Seite (https://de.wikiversity.org/wiki/Wikiversity:Fellow-Programm_Freies_Wissen) vorbeischauen.
'''Wie benenne ich eine Seite um?'''


Klicken Sie auf ''Bearbeiten'' > ''Verschieben''.


Was bietet dieses Wiki? ->
'''Kann ich Seiten löschen?'''


Hier sind (alle) Schularchive zusammengetragen um für Forscher*innen, Bibliothekar*innen, oder auch weiteren Interessenten, die Suche nach dem jeweiligen Archivgütern zu vereinfachen.
Nur Administrator*innen können Seiten löschen. Schreiben Sie uns gern eine E-Mail, wenn eine Seite gelöscht werden soll. schularchive@dipf.de
 
'''Dürfen Sie private Informationen (z.B. Namen) auf dem Wiki Veröffentlichen?'''
 
Grundlage hierfür bildet die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Damit wäre bereits die Nennung von  Namen sowie aller weiteren personenbezogenen Angaben nur mit Zustimmung des Betroffenen möglich.
ABER: die DSGVO gilt nur für lebende Personen! Das Archivgesetz regelt die Festlegung von Schutzfristen  (diese beziehen sich v.a. auf die Einsichtnahme in konkrete Unterlagen) für personenbezogene Unterlagen mit  10 Jahren nach dem Tod, wenn dieser nicht feststellbar ist, 100 Jahre nach Geburt der betroffenen Personen  bzw. wenn beides nicht ermittelbar ist, mit 60 Jahren nach Entstehung.




Wofür "sammeln" wir diese Daten? ->
'''Sie habe vor geraumer Zeit eine Seite angelegt, aber sie ist immer noch nicht im Wiki.'''


Für euch!
Wir bitten um etwas Geduld manchmal ist das Wiki echt langsam. Evtl den Tab schließen und die Seite neu öffnen.
Ihr recherchiert gerade nach alten Unterlagen aus eurer alten Schule, aber diese sind nicht vor Ort zu finden. Eventuell wurden diese hier im Wiki schon eingetragen mit ihrem neuen Ort. So erspart ihr euch den ganzen Ärger und hin und her telefoniere. Oder ihr wisst mehr und könnt diese Information hier aktualisieren. Im Endeffekt soll diese Plattformuns allen das Suchen vereinfachen.




Was heißt das für euch? ->
'''Was ist mit Schulakten? Dürfen Sie auch diese hier hochladen?'''


Einfach gesagt: da es so viele Archivgüter gibt, die über mehreren Jahrhunderten Schuljahre sich angesammelt haben steht diese Seite jedem zum überarbeiten von Informationen zur Verfügung. Keine Scheu, wir wollen eine frei zugängliche Datenbank für errichten.
Was die Genehmigung/Kenntnis der Schulleitung bzw. Schulaufsicht betrifft, sind wir eigentlich gleich bei der  Frage der Abgabepflicht. Grundsätzlich sind Schulakten (von öffentlichen Schulen) immer abgabepflichtig. Die  Schulaufsicht gegenüber den Landesarchiven; die Schulträger (Unterlagen zu Schulbau, Unterhaltung der  Schulen, Personal, Lehrmittel, Schulverwaltung) und Schulen (Schülerakten, Chroniken, Klassenbücher,  Chroniken etc.) sind je nach Träger den Kommunal-, Landes- oder Kirchenarchiven usw. gegenüber  abgabepflichtig. D.h. diese müssen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist je nach Vorabsprachen (ggf. aktiv)  angeboten werden. 
Da wir um die Verfasstheit des Schularchivs und bestehende Vorabsprachen nicht weiß, würde ich in Ihrem Fall  folgendes vorschlagen: Verständigen Sie sich bitte mit der Schulleitung, ob es bereits Kontakt zum Landesarchiv  gibt und ob man dort Kenntnis vom Schularchiv hat. Insbesondere wenn eine Betreuung eines Schularchivs  gesichert ist, kann die Abgabepflicht zugunsten einer gesicherten Aufbewahrung ausgesetzt werden. So wären  Sie auf der sicheren Seite und müssten nicht befürchten, dass die Angaben im Wiki „schlafende Hunde“ wecken.
Unbenommen dessen sollte die Schulleitung in jedem Fall von den Eingaben im Wiki erfahren, da Nutzende mit  den Informationen aus dem Wiki ausgestattet dann ja auch an die Schulleitung herantreten und um eine Einsichtnahme in das beschriebene Material bitten würden.


'''Gibt es einen "internen" Bereich, der nicht öffentlich einsehbar ist?'''


Darf ich private Informationen (z.B. Namen) auf dem Wiki Veröffentlichen? ->
Nein, das Wiki ist komplett öffentlich, interne Bereiche anlegen erlaubt MediaWiki nicht


Grundlage hierfür bildet die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Damit wäre bereits die Nennung von  Namen sowie aller weiteren personenbezogenen Angaben nur mit Zustimmung des Betroffenen möglich.
'''Können die Daten aus dem Wiki exportiert werden? Vollständig? In welcher Form?'''
ABER: die DSGVO gilt nur für lebende Personen! Das Archivgesetz regelt die Festlegung von Schutzfristen  (diese beziehen sich v.a. auf die Einsichtnahme in konkrete Unterlagen) für personenbezogene Unterlagen mit  10 Jahren nach dem Tod, wenn dieser nicht feststellbar ist, 100 Jahre nach Geburt der betroffenen Personen  bzw. wenn beides nicht ermittelbar ist, mit 60 Jahren nach Entstehung. 


Die kompletten Daten des Wiki können als RDF, CSV oder XMl exportiert werden und über eine [https://schularchive.bbf.dipf.de/api.php REST-API] abgefragt werden


Was ist mit Schulakten? Darf ich auch diese hier hochladen? ->
'''Wie ist das Backend organisiert: wo werden die Daten gespeichert, wie sieht es mit der Datensicherheit aus?'''


Was die Genehmigung/Kenntnis der Schulleitung bzw. Schulaufsicht betrifft, sind wir eigentlich gleich bei der  Frage der Abgabepflicht. Grundsätzlich sind Schulakten (von öffentlichen Schulen) immer abgabepflichtig. Die Schulaufsicht gegenüber den Landesarchiven; die Schulträger (Unterlagen zu Schulbau, Unterhaltung der  Schulen, Personal, Lehrmittel, Schulverwaltung) und Schulen (Schülerakten, Chroniken, Klassenbücher,  Chroniken etc.) sind je nach Träger den Kommunal-, Landes- oder Kirchenarchiven usw. gegenüber  abgabepflichtig. D.h. diese müssen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist je nach Vorabsprachen (ggf. aktiv)  angeboten werden
Die Daten werden in einer SQL-Datenbank gespeichert. Die Datenbank befindet sich im Backup auf einem Server des Informationszentrum Bildung des DIPF
Da wir um die Verfasstheit des Schularchivs und bestehende Vorabsprachen nicht weiß, würde ich in Ihrem Fall  folgendes vorschlagen: Verständigen Sie sich bitte mit der Schulleitung, ob es bereits Kontakt zum Landesarchiv  gibt und ob man dort Kenntnis vom Schularchiv hat. Insbesondere wenn eine Betreuung eines Schularchivs  gesichert ist, kann die Abgabepflicht zugunsten einer gesicherten Aufbewahrung ausgesetzt werden. So wären  Sie auf der sicheren Seite und müssten nicht befürchten, dass die Angaben im Wiki „schlafende Hunde“ wecken.
Unbenommen dessen sollte die Schulleitung in jedem Fall von den Eingaben im Wiki erfahren, da Nutzende mit  den Informationen aus dem Wiki ausgestattet dann ja auch an die Schulleitung herantreten und um eine  Einsichtnahme in das beschriebene Material bitten würden.

Aktuelle Version vom 17. Dezember 2021, 12:13 Uhr

Diese Seite sammelt häufig gestellte Fragen. Wenn Sie noch weitere Fragen haben, schreiben Sie uns gern per E-Mail: schularchive@dipf.de

Was bietet dieses Wiki?

Hier sind (alle) Schularchive zusammengetragen um für Forscher*innen, Bibliothekar*innen, oder auch weiteren Interessenten, die Suche nach dem jeweiligen Archivgütern zu vereinfachen.

Wofür "sammeln" wir diese Daten? Das Wiki richtet sich an Forscher*innen der Historischen Bildungsforschung, Archivar*innen und alle, die an historischen Quellen zu Schulen interessiert sind. Das Schularchive-Wiki vereinfacht die Recherche nach Quellen und macht damit auch die Forschung transparenter und effizienter.

Was heißt das für Sie?

Einfach gesagt: da es so viele Archivgüter gibt, die über mehreren Jahrhunderten Schuljahre sich angesammelt haben steht diese Seite jedem zum überarbeiten von Informationen zur Verfügung. Keine Scheu, wir wollen eine frei zugängliche Datenbank für errichten.

Wie funktioniert das Wiki?

Im Prinzip wie jede andere Wikiseite. Sie können alle Seiten bearbeiten, dafür benötigen Sie einen Account, für den Sie sich registrieren können.

Müssen Sie alle Felder ausfüllen?

Nein das ist nicht nötig, da sich einige Sachen erst mit der Zeit füllen, dennoch würden wir Sie gerne bitten wenn Sie so viel wie möglich eintragen. Immerhin sind es nicht so viele Felder ;D

Wie lange können Seitennamen im Wiki sein?

255 Zeichen darf der Seitenname maximal lang sein.


Sie haben Daten über Schularchive oder Archivgüter, können oder möchten diese nicht selber hochladen.

Wir sind immer daran interessiert, größere Bestände in das Wiki aufzunehmen. Schreiben Sie uns gern eine E-Mail unter schularchive@dipf.de.

Meine Änderungen werden nicht angezeigt

Es kann helfen, wenn Sie die Seite nochmal bearbeiten und eine kleinere Änderung (zum Beispiel zwei Leerzeichen

Wie benenne ich eine Seite um?

Klicken Sie auf Bearbeiten > Verschieben.

Kann ich Seiten löschen?

Nur Administrator*innen können Seiten löschen. Schreiben Sie uns gern eine E-Mail, wenn eine Seite gelöscht werden soll. schularchive@dipf.de

Dürfen Sie private Informationen (z.B. Namen) auf dem Wiki Veröffentlichen?

Grundlage hierfür bildet die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Damit wäre bereits die Nennung von Namen sowie aller weiteren personenbezogenen Angaben nur mit Zustimmung des Betroffenen möglich. ABER: die DSGVO gilt nur für lebende Personen! Das Archivgesetz regelt die Festlegung von Schutzfristen (diese beziehen sich v.a. auf die Einsichtnahme in konkrete Unterlagen) für personenbezogene Unterlagen mit 10 Jahren nach dem Tod, wenn dieser nicht feststellbar ist, 100 Jahre nach Geburt der betroffenen Personen bzw. wenn beides nicht ermittelbar ist, mit 60 Jahren nach Entstehung.


Sie habe vor geraumer Zeit eine Seite angelegt, aber sie ist immer noch nicht im Wiki.

Wir bitten um etwas Geduld manchmal ist das Wiki echt langsam. Evtl den Tab schließen und die Seite neu öffnen.


Was ist mit Schulakten? Dürfen Sie auch diese hier hochladen?

Was die Genehmigung/Kenntnis der Schulleitung bzw. Schulaufsicht betrifft, sind wir eigentlich gleich bei der Frage der Abgabepflicht. Grundsätzlich sind Schulakten (von öffentlichen Schulen) immer abgabepflichtig. Die Schulaufsicht gegenüber den Landesarchiven; die Schulträger (Unterlagen zu Schulbau, Unterhaltung der Schulen, Personal, Lehrmittel, Schulverwaltung) und Schulen (Schülerakten, Chroniken, Klassenbücher, Chroniken etc.) sind je nach Träger den Kommunal-, Landes- oder Kirchenarchiven usw. gegenüber abgabepflichtig. D.h. diese müssen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist je nach Vorabsprachen (ggf. aktiv) angeboten werden. Da wir um die Verfasstheit des Schularchivs und bestehende Vorabsprachen nicht weiß, würde ich in Ihrem Fall folgendes vorschlagen: Verständigen Sie sich bitte mit der Schulleitung, ob es bereits Kontakt zum Landesarchiv gibt und ob man dort Kenntnis vom Schularchiv hat. Insbesondere wenn eine Betreuung eines Schularchivs gesichert ist, kann die Abgabepflicht zugunsten einer gesicherten Aufbewahrung ausgesetzt werden. So wären Sie auf der sicheren Seite und müssten nicht befürchten, dass die Angaben im Wiki „schlafende Hunde“ wecken. Unbenommen dessen sollte die Schulleitung in jedem Fall von den Eingaben im Wiki erfahren, da Nutzende mit den Informationen aus dem Wiki ausgestattet dann ja auch an die Schulleitung herantreten und um eine Einsichtnahme in das beschriebene Material bitten würden.

Gibt es einen "internen" Bereich, der nicht öffentlich einsehbar ist?

Nein, das Wiki ist komplett öffentlich, interne Bereiche anlegen erlaubt MediaWiki nicht

Können die Daten aus dem Wiki exportiert werden? Vollständig? In welcher Form?

Die kompletten Daten des Wiki können als RDF, CSV oder XMl exportiert werden und über eine REST-API abgefragt werden

Wie ist das Backend organisiert: wo werden die Daten gespeichert, wie sieht es mit der Datensicherheit aus?

Die Daten werden in einer SQL-Datenbank gespeichert. Die Datenbank befindet sich im Backup auf einem Server des Informationszentrum Bildung des DIPF