FAQ

Aus Schularchive
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Diese Seite sammelt häufig gestellte Fragen. Wenn Sie noch weitere Fragen haben, schreiben Sie uns gern per E-Mail: schularchive@dipf.de

Wie funktioniert das Wiki?

Im Prinzip wie jede andere Wikiseite. Sie können alle Seiten bearbeiten, dafür benötigen Sie einen Account, für den Sie sich registrieren können.

Müssen Sie alle Felder ausfüllen?

Nein das ist nicht nötig, da sich einige Sachen erst mit der Zeit füllen, dennoch würden wir Sie gerne bitten wenn Sie so viel wie möglich eintragen. Immerhin sind es nicht so viele Felder ;D

Wie lange können Seitennamen im Wiki sein?

255 Zeichen darf der Seitenname maximal lang sein.


Sie haben Daten über Schularchive oder Archivgüter, können oder möchten diese nicht selber hochladen.

Wir sind immer daran interessiert, größere Bestände in das Wiki aufzunehmen. Schreiben Sie uns gern eine E-Mail unter schularchive@dipf.de.

Was ist das Fellow-Programm Freies Wissen?

Mit dem Fellow-Programm fördert Wikimedia Deutschland Freies Wissen in der Wissenschaft, um den Austausch und die Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Gesellschaft zu verbessern. Für mehr Infos gerne mal auf der Seite (https://de.wikiversity.org/wiki/Wikiversity:Fellow-Programm_Freies_Wissen) vorbeischauen.


Was bietet dieses Wiki?

Hier sind (alle) Schularchive zusammengetragen um für Forscher*innen, Bibliothekar*innen, oder auch weiteren Interessenten, die Suche nach dem jeweiligen Archivgütern zu vereinfachen.

Wofür "sammeln" wir diese Daten?

Für euch! Sie recherchieren gerade nach alten Unterlagen aus Ihrer alten Schule, aber diese sind nicht vor Ort zu finden. Eventuell wurden diese hier im Wiki schon eingetragen mit ihrem neuen Ort. So erspart Ihr euch den ganzen Ärger und hin und her telefoniere. Oder Ihr wisst mehr und könnt diese Information hier aktualisieren. Im Endeffekt soll diese Plattform allen das Suchen vereinfachen.


Was heißt das für Sie?

Einfach gesagt: da es so viele Archivgüter gibt, die über mehreren Jahrhunderten Schuljahre sich angesammelt haben steht diese Seite jedem zum überarbeiten von Informationen zur Verfügung. Keine Scheu, wir wollen eine frei zugängliche Datenbank für errichten.

Dürfen Sie private Informationen (z.B. Namen) auf dem Wiki Veröffentlichen?

Grundlage hierfür bildet die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Damit wäre bereits die Nennung von Namen sowie aller weiteren personenbezogenen Angaben nur mit Zustimmung des Betroffenen möglich. ABER: die DSGVO gilt nur für lebende Personen! Das Archivgesetz regelt die Festlegung von Schutzfristen (diese beziehen sich v.a. auf die Einsichtnahme in konkrete Unterlagen) für personenbezogene Unterlagen mit 10 Jahren nach dem Tod, wenn dieser nicht feststellbar ist, 100 Jahre nach Geburt der betroffenen Personen bzw. wenn beides nicht ermittelbar ist, mit 60 Jahren nach Entstehung.


Sie habe vor geraumer Zeit eine Seite angelegt, aber sie ist immer noch nicht im Wiki.

Wir bitten um etwas Geduld manchmal ist das Wiki echt langsam. Evtl den Tab schließen und die Seite neu öffnen.


Was ist mit Schulakten? Dürfen Sie auch diese hier hochladen?

Was die Genehmigung/Kenntnis der Schulleitung bzw. Schulaufsicht betrifft, sind wir eigentlich gleich bei der Frage der Abgabepflicht. Grundsätzlich sind Schulakten (von öffentlichen Schulen) immer abgabepflichtig. Die Schulaufsicht gegenüber den Landesarchiven; die Schulträger (Unterlagen zu Schulbau, Unterhaltung der Schulen, Personal, Lehrmittel, Schulverwaltung) und Schulen (Schülerakten, Chroniken, Klassenbücher, Chroniken etc.) sind je nach Träger den Kommunal-, Landes- oder Kirchenarchiven usw. gegenüber abgabepflichtig. D.h. diese müssen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist je nach Vorabsprachen (ggf. aktiv) angeboten werden. Da wir um die Verfasstheit des Schularchivs und bestehende Vorabsprachen nicht weiß, würde ich in Ihrem Fall folgendes vorschlagen: Verständigen Sie sich bitte mit der Schulleitung, ob es bereits Kontakt zum Landesarchiv gibt und ob man dort Kenntnis vom Schularchiv hat. Insbesondere wenn eine Betreuung eines Schularchivs gesichert ist, kann die Abgabepflicht zugunsten einer gesicherten Aufbewahrung ausgesetzt werden. So wären Sie auf der sicheren Seite und müssten nicht befürchten, dass die Angaben im Wiki „schlafende Hunde“ wecken. Unbenommen dessen sollte die Schulleitung in jedem Fall von den Eingaben im Wiki erfahren, da Nutzende mit den Informationen aus dem Wiki ausgestattet dann ja auch an die Schulleitung herantreten und um eine Einsichtnahme in das beschriebene Material bitten würden.