Glossar Schulformen: Unterschied zwischen den Versionen
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'''Hauptschulen''' sind in der Bundesrepublik Deutschland die an die Grundschule anschließenden Vollzeit-Pflichtschulen. In den 1960er Jahren aus der 4-jährigen Volksschuloberstufe hervorgegangen, umfasst die Hauptschule in der Regel die Klassenstufen 5 bis 9 bzw. 10, vermittelt die landesgesetzlich vorgegebene Mindestbildung und führt zum Hauptschulabschluss. Einige Bundesländer haben nach 1990 auf sie verzichtet oder die Hauptschule nur als Bildungsgang, nicht als eigenständige Schule eingerichtet (Berufsschulreife). | '''Hauptschulen''' sind in der Bundesrepublik Deutschland die an die Grundschule anschließenden Vollzeit-Pflichtschulen. In den 1960er Jahren aus der 4-jährigen Volksschuloberstufe hervorgegangen, umfasst die Hauptschule in der Regel die Klassenstufen 5 bis 9 bzw. 10, vermittelt die landesgesetzlich vorgegebene Mindestbildung und führt zum Hauptschulabschluss. Einige Bundesländer haben nach 1990 auf sie verzichtet oder die Hauptschule nur als Bildungsgang, nicht als eigenständige Schule eingerichtet (Berufsschulreife). | ||
'''Höhere Bürgerschulen/Bürgerschulen''' waren in städtischer Trägerschaft gehobene Schulen, die seit dem zweiten Drittel des 19. Jahrhunderts ihre Lehrprogramme (Dauer: 6 bis 9 Jahre) auf Befähigung zur Ausübung der „bürgerlichen Geschäfte“ vor allem im technischen, gewerblichen und kaufmännischen Bereich richteten. Sie wurden nach der Mitte des 19. Jahrhunderts namentlich in Preußen zu Realschulen oder Realgymnasien entwickelt. | '''Höhere Bürgerschulen/Bürgerschulen''' waren in städtischer Trägerschaft gehobene Schulen, die seit dem zweiten Drittel des 19. Jahrhunderts ihre Lehrprogramme (Dauer: 6 bis 9 Jahre) auf Befähigung zur Ausübung der „bürgerlichen Geschäfte“ vor allem im technischen, gewerblichen und kaufmännischen Bereich richteten. Sie wurden nach der Mitte des 19. Jahrhunderts namentlich in Preußen zu Realschulen oder Realgymnasien entwickelt. |
Version vom 24. Februar 2020, 15:01 Uhr
Erweiterte Oberschule (EOS) war seit den 1960er Jahren die Bezeichnung für die in der Abiturstufe des DDR-Bildungsystems wichtigste Schulform. Sie folgte auf Klasse 8 der Grundschule, seit Ende der 1970er Jahre auf Klasse 10 der POS (siehe Glossar) und führte in vier bzw. zwei Jahren anfangs in drei Zweigen, danach inhaltlich weiter ausdifferenziert zur allgemeinen Hochschulreife.
Gesamtschulen stellen in der Bundesrepublik Deutschland eine in den 1970er Jahren aufgekommene Schulform dar, bei der die Differenzierung zwischen den möglichen Bildungsgängen (Hauptschule, Realschule, Gymnasium) innerhalb einer Schule vorgenommen wird bzw. verschiedene Bildungsgänge an ein und derselben Schule unter einer Leitung angeboten werden.
Grundschule ist die 1920 in Deutschland mit der Einführung der allgemeinen Schulpflicht eingeführte Bezeichnung für die prinzipiell von allen Kindern pflichtmäßig zu besuchenden vier unteren Klassen der Volksschule. Seit Mitte der 1960er Jahre ist die Grundschule in der Bundesrepublik Deutschland eine eigenständige Einrichtung, die Kinder der Klassen 1 bis 4 (nur in den Ländern Berlin und Brandenburg Klassen 1 bis 6) besuchen. In der DDR umfasste die Grundschule, bis sie ab 1960 durch die POS abgelöst wurde, acht aufsteigende Klassen.
Gymnasium: Die Gymnasien der frühen Neuzeit gingen als "gelehrte Schulen" über die Ziele des elementaren und fachlich-beruflichen Unterrichts hinaus. Ihr oberstes Ziel war es, gebunden an die alten Sprachen auf das Universitätsstudium vorzubereiten. Einige dieser Schulen bezogen in ihr Unterrichtsangebot Wissensgegenstände ein, die ansonsten der philosophischen Fakultät vorbehalten waren und entwickelten sich so später mitunter selbst zu Universitäten. Mit Festlegungen zunächst in Preußen 1834, dann in weiteren Staaten, wurde der erfolgreiche Durchlauf des acht oder neunjährigen Gymnasiums für alle Studieninteressierten zur staatlich normierten Zugangsvoraussetzung für ein Studium an einer beliebigen Universität der Monarchie. Die Berechtigung zur Abiturprüfung erhielten 1900 im Deutschen Kaiserreich unter wechselseitiger Anerkennung zwischen den Teilstaaten weitere Typen der sog. "höheren Schule" (Realgymnasium, Oberrealschule). Die nach der Jahrhundertwende eingeführten abiturberechtigten Schulen für Mädchen führten Bezeichnungen wie „Oberlyzeum“ oder „Studienanstalt“. In den Ländern der Bundesrepublik Deutschland werden seit den 1960er Jahren die an die Grundschule anschließenden eigenständigen Schulen, die zur allgemeinen Hochschulreife (Abitur) führen, als Gymnasien bezeichnet.
Handelsschulen sind in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts entstandene berufsbildende Ausbildungseinrichtungen für kaufmännische Berufe (Handelsgewerbe), die in der Bundesrepublik Deutschland in ein bis zwei Jahren absolviert werden können und zur Mittleren Reife oder dem erweiterten Sekundarabschluss I führen.
Hauptschulen sind in der Bundesrepublik Deutschland die an die Grundschule anschließenden Vollzeit-Pflichtschulen. In den 1960er Jahren aus der 4-jährigen Volksschuloberstufe hervorgegangen, umfasst die Hauptschule in der Regel die Klassenstufen 5 bis 9 bzw. 10, vermittelt die landesgesetzlich vorgegebene Mindestbildung und führt zum Hauptschulabschluss. Einige Bundesländer haben nach 1990 auf sie verzichtet oder die Hauptschule nur als Bildungsgang, nicht als eigenständige Schule eingerichtet (Berufsschulreife).
Höhere Bürgerschulen/Bürgerschulen waren in städtischer Trägerschaft gehobene Schulen, die seit dem zweiten Drittel des 19. Jahrhunderts ihre Lehrprogramme (Dauer: 6 bis 9 Jahre) auf Befähigung zur Ausübung der „bürgerlichen Geschäfte“ vor allem im technischen, gewerblichen und kaufmännischen Bereich richteten. Sie wurden nach der Mitte des 19. Jahrhunderts namentlich in Preußen zu Realschulen oder Realgymnasien entwickelt.
Höhere Töchterschule/Höhere Mädchenschule waren vom ausgehenden 18. bis zu Beginn des 19. Jahrhunderts private Institute, die ihr Lehrangebot an die Wünsche des sie weitgehend durch besonders hohe Schulgeldsätze finanzierenden Publikums anpassten. Häufig war der Schule ein Pensionat angeschlossen.
Internat/Alumnat ist ein Oberbegriff für Einrichtungen, in denen Schüler/innen oder Auszubildende, die nicht am Unterrichtsort wohnen oder unterkommen, versorgt werden. Alumnate wurden ursprünglich zumeist anderen bereits bestehenden Einrichtungen (Fürstenhof, Dom, Kloster, Universität usw.) angegliedert. Siehe auch: Konvikt (Wohnheim für katholische Schüler oder Theologiestudenten unter geistlicher Leitung) oder Kolleg (kirchliche Ausbildungsanstalt).
Landerziehungsheim/Landschulheime entstanden im ländlichen Raum als der Reformpädagogik und der ganzheitlichen Erziehung und Bildung verpflichtete Internatsschulen privater Träger, in denen innerhalb und außerhalb des Unterrichts das Gemeinschaftsleben von Schüler/innen und Erziehern gefördert werden sollte.
Lateinschulen waren im späten Mittelalter entstandene Unterrichtseinrichtungen, die ihre Schüler vor allem durch Lateinunterricht auf einen geistlichen Beruf oder ein späteres Studium an einer Universität vorbereiteten. Anders als die Elementar- oder Volksschule berechtigte der Lateinschulbesuch zur Übernahme niederer öffentlicher Ämter.
Lyzeen waren im Königreich Bayern bis 1847 an die Studienanstalt (Gymnasium) anschließende, hauptsächlich für die Heranbildung des Priesternachwuchses betriebene Einrichtungen für philosophische und theologische Studien mit akademischem Rang. Anfang des 20. Jahrhunderts wurde der Begriff namentlich in Preußen zur Bezeichnung der zehn bzw. sieben Klassenstufen umfassenden höheren Mädchenschule. Mit ihrem Lehrprogramm in etwa der Realschule für Knaben gleich, verliehen die Lyzeen Berechtigungen u.a. zu Lehrerinnenprüfungen in technischen und künstlerischen Fächern sowie zum mittleren Dienst des Bibliothekswesens oder zu Tätigkeiten bei der Post.
Nationalpolitische Erziehungsanstalten (NPEA – umgangssprachlich NAPOLA): waren Internatsoberschulen, die nach der nationalsozialistischen Machtübernahme 1933 an zuletzt 35 Standorten Schüler unter besonderer Beachtung politischer, rassischer und körperlicher Auslesekriterien aufnahmen und zum Abitur führten. Ähnlich wie die zuletzt 12 Adolf-Hitler-Schulen (AHS) und die 1934 eröffnete NSDAP-Reichsschule Feldafing waren sie Einrichtungen zur Heranbildung privilegierten nationalsozialistischen Führertypen.
Oberschule ist ein Sammelbegriff für verschiedene historische sowie aktuelle Schulformen. Die Bezeichnung kam nach 1910 in der Programmatik von Lehrervereinen und politischen Parteien auf.
- Nationalsozialismus 1937-1945: Mit Ausnahme der auf die männliche Jugend beschränkten humanistischen Gymnasien bestanden unter Aufhebung aller vormaligen abiturberechtigten Schulformen reichseinheitlich im höheren Schulwesen nur noch „Oberschulen“, jeweils für Jungen oder für Mädchen.
- Berlin (West): Auf die Grundschule mit sechs aufsteigenden Klassen folgte seit Beginn der 1950er Jahre als „Oberschule“ eine Gliederung in einen „praktischen“ (OPZ: Klassenstufe 7 bis 9), einen „technischen“ (OTZ: Klassenstufe 7 bis 10) und einen „wissenschaftlichen Zweig“ (OWZ: Klassenstufe 7 bis 13). Die Differenzierung kam den späteren westdeutschen Formen Hauptschule, Realschule und Gymnasium nahe.
- DDR und Berlin (Ost): Bis 1959 wurde die an die achtklassige Grundschule anschließende allgemeinbildende, mit vier aufsteigenden Klassen zum Abitur führende Schule als „Oberschule“ bezeichnet, danach „Erweiterte Oberschule“ (EOS) oder „Polytechnische Oberschule“ (POS).
- Bundesrepublik Deutschland: Nach 1987 wird der Ausdruck „Oberschule“ länderspezifisch für unterschiedliche Schulformen verwendet, so z.B. ‚Oberschule‘ (Berlin). Gebraucht wurde er auch als zusammenfassende Bezeichnung für Sekundarschulen und Gymnasien, früher auch oft in individuellen Schulnamen enthalten, seit 2010 für alle Sekundarschulen, die nicht als Gymnasien bezeichnet werden.
Oberrealschule bezeichnete seit 1882 zuerst in Preußen eine Schulform, die ohne Lateinunterricht die bisherigen Gewerbeschulen und weniger anspruchsvolle Realschulen ablöste und vor allem von Schülern besucht wurde, die ein Studium an Technischen Hochschulen anstrebten.
Pädagogium war die Bezeichnung für eine von Söhnen von Adeligen, teils auch von Patriziern und sonstig Vermögenden, zugängliche Vorschule eines akademischen Gymnasiums.
Polytechnische Oberschulen (POS) war die Bezeichnung für die seit 1960 schrittweise eingeführte allgemeinbildende, zehn aufsteigende Klassen führende und mit der Mittleren Reife abschließende Pflichtschule der DDR. Der Abschluss der 10. Klasse einer POS berechtigte zur Aufnahme einer Berufsausbildung zum Facharbeiter in einem Betrieb und zum Fachschulstudium.
Progymnasien waren vornehmlich in Kleinstädten bestehende, an die Grundschule anschließende Zubringerschulen für die Oberklassen der nächstgelegenen abiturberechtigten Vollanstalten. Sie sollten den Bildungszugang für Kinder aus dem ländlichen Raum verbessern.
Realgymnasien waren seit 1900 abiturberechtigte Schulen mit gegenüber den humanistischen Gymnasien reduziertem altsprachlichem Unterricht, aber stärkerer Gewichtung moderner Sprachen und naturwissenschaftlicher Unterrichtsgegenstände.
Realschulen (auch: Mittelschulen) boten wie die Bürgerschulen oder später auch einzelne gehobene städtische Volksschulen einen über die Ziele der herkömmlichen Volksschule hinausgehenden Unterricht und damit den Zugang zu vielfältigen nichtakademischen beruflichen Tätigkeitsfeldern. Heute sind Realschulen allgemeinbildende weiterführende Schule im Rahmen des gegliederten Schulsystems. Sie umfassen die Klassen 5 bis 10 bzw. 7 bis 10 der Sekundarstufe I und werden mit der Mittleren Reife abgeschlossen.
Rektoratsschulen waren aus der Bürgerschule hervorgegangene, hauptsächlich in Nordwestdeutschland verbreitete Unterrichtseinrichtungen, in denen der Rektor zunächst ausgewählte Schüler durch zusätzlichen Privatunterricht in Latein auf den Besuch der höheren Schule vorbereitete. Sie hatten damit aber kein abgeschlossenes Bildungsziel und verliehen keinen Abschluss der Mittleren Reife.
Volksschule ist eine Begriffsschöpfung der Aufklärungspädagogik, die im Sinne einer allgemeinen Schule für alle Kinder auslegbar war. Mit der Durchsetzung der Schulpflicht für alle jene Kinder, deren Eltern sozialbedingt nicht auf andere Schulen und Unterrichtsformen zurückgreifen konnten, wurde die Volksschule zur Massenschule, die etwa neun von zehn Kindern acht Jahre lang zu besuchen hatten. Die Volksschule wurde nach 1945 in der DDR zur Grundschule und dann zur POS entwickelt. In der Bundesrepublik Deutschland wurde sie gegen Ende der 1960er Jahre durch die Institutionalisierung der Grundschule und die Einrichtung der Hauptschule als eine der drei weiterführenden Schulformen aufgegeben.